Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Kunden bzw. Mietern, nachfolgend „Mieter“ genannt, der Storage44 GmbH, nachfolgend „Storage44“ genannt. Auf dem Grundstück – Coloniastraße 13 in 44892 Bochum werden in Hallen befindlicher Lagerraum oder außen befindliche Stellplätze sowie Dienstleistungen oder Produkte vermietet bzw. verkauft. Weitere Details ergeben sich aus dem dazugehörigen Mietvertrag.

§2 Mietzweck
Die angemieteten Objekte dienen je nach Vertrag als Lager oder als Stellplatz. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache ausschließlich zu diesem Zweck zu nutzen. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache nur so zu nutzen, dass hieraus keine Umweltschäden und keine Gefahren für Rechtsgüter des Vermieters oder Dritte entstehen können. Es ist nicht gestattet, feuer- oder explosionsgefährliche, strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende, Wasser gefährdende oder übelriechende Stoffe zu lagern. Ein Lagerverbot gilt weiterhin für Güter welche verderblich oder verfaulend sind, sowie Ungeziefer anlocken können oder gefährlich für lebende Tiere und Pflanzen sind. Die – auch vorübergehende – Nutzung der Mietsache zum Aufenthalt von Personen ist nicht gestattet. Es dürfen keine elektrischen Geräte oder Verbrennungsmotoren betrieben werden.

§3 Mietzeit und Kündigung
1. Das Mietverhältnis beginnt ab dem Datum welches sich auf dem jeweiligen Mietvertrag befindet. Die Mindestmietzeit beträgt 14 Tagen. Es gelten evtl. laufzeit- oder zahlungsabhängige Rabatte.
2. Das Mietverhältnis ist mit einer Frist von 14 Tagen kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform per E-Mail, postalisch oder in einem Storage44 Standort.
3. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis als verlängert. §545 BGB, findet Anwendung. Kommt der Mieter mit der Zahlung von 3 Monatsmieten oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug, so steht dem Vermieter das Recht der fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses zu. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, sein Vermieterpfandrecht geltend zu machen und hierfür die Mietfläche zu betreten, die eingebrachten oder vorübergehend eingebrachten Sachen des Mieters in Besitz zu nehmen und zu verwerten. Der Vermieter hat dem Mieter zuvor die Verkaufsabsicht unter Bezifferung des Geldbetrages wegen dessen der Verkauf stattfinden soll, anzukündigen. Nach Ablauf eines Monats, ohne dass die Forderung vollständig erfüllt wurde, darf der Vermieter den Verkauf durchführen. Die Erlöse, die über die Forderung des Mieters hinaus erzielt werden, sind dem Mieter auszuzahlen.

§4 Miete
1. Der Mieter zahlt der Storage44 die erste Monatsmiete sowie alle Gebühren und gekaufte Waren bei Vertragsabschluss. Alle weiteren Mieten, Gebühren und Waren bis 14 Tage nach Rechnungsstellung. Nach dieser Zeit befindet sich der Mieter in Zahlungsverzug. Dann erhält der Mieter eine Zahlungserinnerung per Post oder E-Mail, 7 Tage später die 1. Mahnung für die eine Gebühr von 3,95€ anfällt, ab diesem Zeitpunkt wird der Zutritt gesperrt. Weitere 7 Tage später folgt die 2. und letzte Mahnung zzgl. 5,95€ Mahngebühr. Danach wird der Kunde mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen gekündigt und bis auf weiteres von Verträgen mit der Storage44 ausgeschlossen.
2. Die Storage44 erhält vom Mieter widerruflich eine Einzugsermächtigung. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und die Mahngebühren zu erheben. Sollte der Bankeinzug zurückbelastet werden, trägt der Mieter eine Rücklastschriftgebühr in Höhe von 15,00 € inkl. der dadurch verursachten Bankspesen der einziehenden Bank.
3. Befindet sich der Mieter in Verzug, so sind Zahlungen zunächst auf die älteste Schuld anzurechnen.

§5 Vertrag über die Internetseite www.storage44.de
1. Mieter die Artikel oder Leistungen erwerben, die auf der Internetseite www.storage44.de angeboten werden, mieten oder kaufen diese ohne Rechtsanspruch darauf, weil für die Verfügbarkeit nicht garantiert werden kann. Der Mieter setzt sich nach erfolgreichem Kauf oder Miete mit der Storage44 in Verbindung und klärt die Verfügbarkeit ab. Erst nach der Unterzeichnung des Mietvertrags bei der Storage44 hat der Mieter einen Anspruch auf die Leistung.

§6 Mietsicherheit
1. Der Vermieter zahlt bei Abschluss des Mietvertrages eine Mietsicherheit in Höhe von einer Monatsmiete, sofern dies vom Vermieter gefordert wird.
2. Eine Verzinsung der Mietsicherheit erfolgt nicht. Die Verrechnung der Mietsicherheit mit der letzten Miete erfolgt nicht.
3. Nach der ordnungsgemäßen Rückgabe der Mietsache, welche durch eine Besichtigung mit dem Storage44-Mitarbeiter durchgeführt werden muss, hat der Vermieter die Kaution dem Mieter auf ein von ihm anzugebendes Konto innerhalb von 4 Wochen zu überweisen bzw. auszuzahlen.
4. Der Mieter muss seine Güter für die gesamte Dauer des Mietvertrags im Rahmen einer Versicherung gegen Verlust und Schäden in einer angemessenen Höhe versichern. Eine Unterlassung dessen bedeutet, dass im Fall von Verlust oder Beschädigung der Güter aus welchem Grund auch immer (einschließlich grobe Fahrlässigkeit des Vermieters), das Risiko und die Kosten für den Verlust oder Instandsetzung sowie Ersatzleistungen ausschließlich vom Mieter getragen werden. Wird eine solche Versicherung nicht über Storage44 abgeschlossen, muss diese zum einen eine Klausel enthalten in der der Versicherer auf jegliche Regressansprüche gegenüber Storage44, dessen Versicherer und Vertragspartner verzichtet sowie bei Abschluss des Mietvertrags vorgelegt werden. Solange ein solcher Nachweis nicht vorgelegt wird, muss der Mieter die Versicherung über Storage44 in angemessener Höhe abschließen.

§7 Haftung
1. Schadensersatzansprüche des Mieters, gleich welcher Art, sind beschränkt auf Fälle vorsätzlicher und grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Vermieters oder seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
2. Für leichte Fahrlässigkeit, auch seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, haftet der Vermieter nur, wenn dadurch eine ihm obliegende Kardinalpflicht nachhaltig verletzt wird. Eine Kardinalpflicht ist eine Vermieterpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In solchen Fällen ist die Haftung des Vermieters auf den typischerweise entstehenden vorhersehbaren und unmittelbaren Schaden beschränkt. Sonstige Haftungsbeschränkungen des Vermieters bleiben unberührt.
3. Nach Maßgabe der vorstehenden Ziffern 1 und 2 ist eine Haftung des Vermieters ebenfalls ausgeschlossen für Schäden durch Feuer, Rauch, Ruß, Tiere, Schnee, Wasser, Schlamm und allmähliche Einwirkung durch Feuchtigkeit, es sei denn, dass die Schäden durch grobe Vernachlässigung der Mietsache entstanden sind und der Vermieter es trotz rechtzeitiger Anzeige und Aufforderung des Mieters unterlassen hat, innerhalb angemessener Frist die Mängel zu beseitigen. Die weitergehende Haftung des Vermieters, gemäß §536aBGB, wegen anfänglicher Mängel, wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Haftung des Vermieters wegen Arglist, gemäß § 536d BGB bleibt unberührt.
4. Der Mieter haftet für jede schuldhafte Beschädigung der Mietsache und der Lagerhallen sowie sämtlicher zur Lagerhalle gehörenden Anlagen und Einrichtungen, die der Mieter, seine Angehörigen, seine Mitarbeiter, seine Untermieter oder sonstige Personen verursachen, die auf seine Veranlassung mit der Mietsache oder dem Lagergebäude in Berührung kommen.
5. Störungen des Mietgebrauchs durch andere Mieter oder sonstige Dritte (z.B. durch Verkehrsumleitungen, Ausgrabungen, Straßensperrungen, Geräusch- oder Geruchs- oder Staubbelästigungen oder ähnlichem) begründen unabhängig vom Ausmaß keinen Fehler der Mietsache, soweit sie nicht vom Vermieter auf Grund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes zu vertreten sind. Der Vermieter wird sich jedoch bemühen, auf die Beseitigung ihm bekannter Störungen hinzuwirken.
6. Die unter Ziffer 1,2,3 und 5 aufgeführten Haftungsbeschränkungen beziehen sich nicht auf fahrlässige oder vorsätzlich verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7. Der Kunde bestätigt, das Mietobjekt besichtigt, untersucht und in gutem Zustand übernommen zu haben. Im Hinblick auf die Verwendung/Schutz- und Sicherheitserwartung gibt die Storage44 keine Garantien und übernimmt keinerlei Haftung.

§8 Sicherheitshinweise
1. Der Mieter erhält einen persönlichen Zugangscode der jedes Mal genutzt werden muss wenn sich der Mieter Zugang zum Lager verschaffen möchte. Dem Mieter ist es nicht gestattet einem anderen Mieter oder Fahrzeug durch Zugänge zu folgen, ohne den persönlichen Zugangscode eingegeben zu haben.
2. Wenn der Mieter dritten einen Zugang gewähren möchte, so muss er für diesen Nutzer einen speziellen Zugangscode beantragen. Sollte ein Mieter seinen Zugangscode vergessen kann ein neuer beantragt werden. Aus Sicherheitsgründen werden diese Codes nicht per Telefon, E-Mail, oder SMS übermittelt.
3. Jedes Mietobjekt muss mit einem Storage44-Vorhängeschloss gesichert werden. Storage44 hat keinen weiteren Schlüssel für dieses Vorhängeschloss. Der Mieter ist für die korrekte Verriegelung seines Mietobjekts verantwortlich. Der Einbau eines zweiten Schlosses ist nicht erlaubt.
4. Jeder Mieter muss sich mit den Sicherheits-, Notfall-, Ersthelfer-, und Brandverhaltensregeln vertraut machen. Im Gebäude befinden sich alarmgesicherte Notausgänge die deutlich gekennzeichnet sind. Diese Notausgänge müssen jederzeit frei gehalten werden um die Notausgänge in Situationen nutzen zu können, in denen eine Notfallevakuierung wie beispielsweise Brand oder Stromausfall erforderlich wird. Bei Missbrauch fordert die Storage44 alle entsprechenden Kosten vom missbräuchlich handelnden Mieter zurück.
5. Auf dem gesamten Gelände gilt ein Tempolimit von 10 km/h das Parken ist nur in den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt.

§9 Ausbesserung und bauliche Veränderung durch den Vermieter
1. Der Vermieter darf Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung der Lagerhalle oder der Mietsache oder zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden notwendig werden, auch ohne Zustimmung des Mieters vornehmen. Das gilt auch für Arbeiten und bauliche Maßnahmen, die zwar nicht notwendig, aber doch zweckmäßig sind, insbesondere der Modernisierung und/oder besseren Ausnutzung des Lagergebäudes oder der Einsparung von Energien dienen, wenn Sie den Mieter nicht wesentlich beeinträchtigen. Bei Wertverbesserungs- oder Energiesparmaßnahmen benachrichtigt der Vermieter den Mieter einen Monat vor Beginn der Maßnahme über deren Beginn und voraussichtliche Dauer. Soweit erforderlich, muss der Mieter bei der Durchführung dieser Arbeiten mitwirken, z.B. durch vorrübergehende Umräumung seiner gelagerten Gegenstände. Verletzt der Mieter diese Pflichten, so haftet er dem Vermieter für etwaige entstehende Mehrkosten. Der Vermieter ist verpflichtet, die Arbeiten zügig durchführen zu lassen.
2. Soweit der Mieter die Arbeiten dulden muss, kann er nur dann die Miete mindern, ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, aufrechnen oder Schadensersatz verlangen, wenn es sich um Arbeiten handelt, die den Gebrauch der Mietsache oder deren Ersatzräume zu dem vereinbarten Zweck ganz ausschließen oder wesentlich beeinträchtigen.

§10 Betreten der Mietsache
Dem Vermieter oder von ihm Beauftragten ist das Betreten der Mietsache nur aus wichtigem Grund, ohne Benachrichtigung des Mieters gestattet. Ansonsten hat der Vermieter sein Verlangen dem Mieter rechtzeitig anzukündigen.

§11 Ansprüche bei Beendigung des Mietverhältnisses
1. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Mietsache in dem ursprünglichen Zustand (besenrein und fleckenfrei) zurückzugeben. Der Mieter hat insbesondere alle eingebrachten Sachen zu entfernen und etwaige notwendige Schönheitsreparaturen sowie Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf eigene Kosten durchzuführen, soweit es sich um Schäden innerhalb der Mieträume, die aus dem Risikobereich des Mieters stammen, handelt.
2. Sofern der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses gemäß §3 oder auf sonstige Weise die Mietsache ganz oder teilweise nicht räumt, ist der Vermieter berechtigt den Mieter zur vollständigen Räumung eine Frist von 4 Wochen, unter Hinweis auf die Folgen des fruchtlosen Fristablaufs, zu setzen. (1. Aufforderung) Danach kann der Vermieter die zurückgelassenen Sachen auf Kosten und Risiko des Mieters anderweitig Einlagern lassen. Kommt der Mieter nach Ablauf der ersten Aufforderung und danach nochmals erklärter Aufforderung des Vermieters zur Abholung der Sachen unter einer Fristsetzung von mindestens 3 Monaten und Hinweis auf die Folgen des Fristablaufs (2. Aufforderung) nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, die zurückgelassenen Sachen auf Kosten des Mieters zu entsorgen.
3. Hat der Vermieter Gegenstände gemäß §3 zur Verwertung seines Vermieterpfandrechtes in Besitz genommen, erfolgt die Lagerung der Gegenstände auf Kosten des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, nach Geltendmachung seines Vermieterpfandrechtes von der Verwertung einzelner oder aller vom Vermieterpfandrecht erfassten Sachen Abstand zu nehmen und statt dessen die Einlagerung und Entsorgung vorzunehmen, indem er den Mieter im Rahmen der Aufforderung zur Abholung der zurückgelassenen Gegenstände von der Abstandnahme vom Vermieterpfandrecht unterrichtet.

§12 Temperatur im Mietgegenstand
Eine Kühlung oder Heizung findet nicht statt.

§ 13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
so soll der Bestand der übrigen Bestimmungen hierdurch unberührt bleiben. Vielmehr soll an
Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche wirksame treten, die dem ursprünglichen Parteiwillen in wirtschaftlicher Hinsicht weitestgehend entspricht. Dasselbe soll gelten, wenn eine regelungsbedürftige Vertragslücke offenbar wird.

§14 Versicherungsschutz
1. Der Vermieter hat für die Lagerfläche eine Warenversicherung abgeschlossen.
Die Versicherungssumme beträgt 1.000.000€ für die gesamte Lagerfläche der Coloniastraße 13. Die Standardversicherungssumme je Box beträgt 2000€ bei vollständiger Schädigung der in der Box eingelagerten Güter. Bei Teilschädigungen der Lagerfläche kann die Versicherungssumme entsprechend niedriger sein.
2. Versicherte Gefahren sind: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Sprinkleranlage. Als Versicherer fungiert die Asigest Assekuradeur GmbH Hamburg. Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers welche an Ihrem Storage44-Standort eingesehen werden können oder bereits in Ihrem Deckungsauftrag enthalten sind.

§15 Änderung der persönlichen Daten, Werbung
1. Vom Beginn des Mietvertrags an, kann Storage44 nach eigenem Ermessen Benachrichtigungen oder Informationen an den Mieter per Post oder E-Mail oder sonstigen elektronischen Mitteln versenden. Der Mieter stimmt ausdrücklich zu, Werbung von der Storage44 zu erhalten zu wollen, so lange dieser nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
2. Der Mieter muss Storage44 stets schriftlich über Änderungen seiner postalischen oder elektronischen Adressen sowie Telefonnummern informieren, bevor diese Änderung wirksam wird.

§16 Datenschutz
1. Wenn Sie Geschäftsabschlüsse mit Storage44 tätigen, werden die individuellen Nutzerinformationen, die Sie uns übermitteln, in Dateien, die Storage44 gehören, gespeichert. Die Angaben zu einzelnen Nutzern werden in einer sicheren Umgebung unter Verwendung von üblichen Sicherheitsmethoden und -verfahren gespeichert. Sie haben das Recht, Ihre persönlichen Angaben in unserer Datei einzusehen und, falls erforderlich, eine Korrektur der Angaben zu verlangen. Die Angaben zum einzelnen Nutzer werden für die Kundenverwaltung, für die Zugangsüberwachung zu dem Gebäude und Gelände sowie für Marktstudien, individuell zugeschnittene Informationen und für Werbekampagnen für unsere Produkte und Dienstleistungen verwendet.
2.Individuell zugeschnittene Informationen und Werbekampagnen werden Ihnen nicht auf postialischem Wege übermittelt, wenn Sie ausdrücklich darum gebeten haben, diese nicht zu erhalten. Individuell zugeschnittene Informationen und Werbekampagnen werden Ihnen per Telefax und SMS nur dann übermittelt, wenn Sie ausdrücklich darum gebeten haben, diese zu erhalten.
3. Wenn Sie uns Änderungen nach §15 mitteilen, nutzen Sie bitte dazu das Kontaktformular auf unserer Internetseite www.storage44.de/kontakt. Darüber hinaus behalten wir uns das Recht vor, Angaben zu einzelnen Nutzern zu offenbaren, wenn dies zur Durchsetzung oder Wahrung unserer Rechte erforderlich ist oder wenn dies aufgrund gesetzlicher Anordnung geschiet.

§17 Verhaltensregeln
1. Im gesamten Lagergebäude herrscht aus Sicherheitsgründen Rauchverbot. In dem Lagergebäude sowie auf dem gesamten Grundstück dürfen Fahrzeuge, Maschinen, Geräte, Container, Anlagenteile oder sonstige Gegenstände nicht gereinigt, gewaschen, gewartet oder mit Betriebsstoffen versorgt werden. Wasser gefährdende Stoffe oder Stoffe/Gegenstände welche die mit Wasser gefährdenden Stoffen verunreinigt oder behaftetet sind, dürfen nicht gelagert, abgefüllt oder umgeschlagen werden; eingeschlossen ist auch das kurzzeitige Abstellen, Ablegen, Aufbewahren oder Zwischenlagern solcher Stoffe oder Gegenstände.
2. Ein- oder auszulagernde Gegenstände dürfen mit eigenen oder den vom Vermieter zur Verfügung gestellten Transporthilfen transportiert werden. Die zur Verfügung gestellten Transportmittel sind pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch an den vorgesehenen Platz zurückzustellen.
3. Anfallendes Verpackungsmaterial ist durch den Mieter selbst zu entsorgen.

Ihr Storage44-Team